Willkommen beim Bischöflichen Offizialat Münster!
Das kirchliche Gericht im Bistum Münster
Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie geschieden sind und erneut heiraten möchten. Denn das ist in der katholischen Kirche nicht ohne weiteres möglich. Die rechtlichen Bedingungen dafür werden bei uns geprüft. In der Regel ist es dann nötig, ein Ehenichtigkeitsverfahren zu führen, das heißt, ein gerichtliches Verfahren mit eigenen Normen.
Bei uns im Gericht arbeiten Kleriker und Laien, Männer und Frauen. Wir beraten in allen eherechtlichen Anfragen kompetent und kostenfrei. Wir beraten unabhängig von der Zuständigkeit.
Das münsterische Offizialat ist zuständig für die Bistümer Münster und Essen. In den wenigen Fällen einer Berufung ist es auch für die Erzbistümer Köln und Paderborn tätig. Berufungsgericht für Münster ist wiederum das Erzbischöfliche Offizialat Köln.
Sie können sich über die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Möglichkeiten eines Verfahrens und den genauen Ablauf auf den folgenden Seiten informieren.
Anfahrt:
Hier gelangen Sie zum Routenplaner.
Bitte beachten Sie:
In unmittelbarer Umgebung ist keine Parkmöglichkeit.