Kirchliches Gericht
Das Offizialat ist das kirchliche Gericht unserer Diözese. So wie der Bischof für die Verwaltung eine eigene Behörde hat - das Generalvikariat -, so hat er auch ein eigenes Gericht, dem er die Rechtsprechung anvertraut und für das er als Leiter den Gerichtsvikar, den Offizial bestellt.
Grundsätzlich ist das Offizialat kirchliches Gericht für alle Bereiche des kirchlichen Rechtes. Tatsächlich beschränkt sich die Gerichtstätigkeit von wenigen Ausnahmen abgesehen auf Ehenichtigkeitsverfahren. In Deutschland haben fast alle Diözesen ein eigenes Offizialat, einige Diözesen haben aber auch ein gemeinsames Kirchengericht.
Das Münsterische Offizialat ist als Gericht I. Instanz zuständig innerhalb der eigenen Bistumsgrenzen. Darüber hinaus ist ihm die Zuständigkeit als erstinstanzlichen Gericht für das Bistum Essen übertragen worden. Außerdem ist es Berufungsgericht II. Instanz für die Offizialate der Erzbistümer Köln und Paderborn. Berufungsgericht für Münster ist das Erzbischöfliche Offizialat Köln.
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