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Die Art und Weise, wie die katholische Kirche mit dem Scheitern von Ehen und mit der Frage nach einer zweiten Heirat umgeht, ist erklärungsbedürftig. Ihre Grundlage ist, dass die Ehe unauflöslich is
Nach Auffassung der katholischen Kirche ist die Ehe in Gottes Schöpfung grundgelegt. Sie ist ein Bund zwischen Mann und Frau, dessen Wesenseigenschaften die dauerhafte Zusage und die Treue sind. Die
Verfahren zur Auflösung der Ehe
Es gibt auch in der katholischen Kirche Fälle, in denen eine Ehe beendet, „geschieden“ werden kann, obwohl sie gültig zustande gekommen ist. Eine Ehe, die zwischen Chr
Ehenichtigkeitsverfahren
Wenn eine gescheiterte Ehe nicht aufgelöst (kirchlich „geschieden“) werden kann, wenn sie also zwischen Christen (gleich welcher Konfession) geschlossen und geschlechtlich vo
Warum gibt es überhaupt ein kirchliche Eheverfahren?
Die katholische Kirche beurteilt die Gültigkeit von Ehen nach eigenem Recht, das älter ist als das Recht der Staaten. Vor allem wenn die Ehe ei
Gründe für die Ungültigkeit von Ehen
„Die Ehe erfreut sich der Rechtsgunst; deshalb ist im Zweifelsfall an der Gültigkeit der Ehe so lange festzuhalten, bis das Gegenteil bewiesen ist.“ (Canon 1060 d
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Geschäftszimmer Fon 0251 495-6022 Fax 0251 495-6020 offizialat@bistum-muenster.de
KIRCHLICHES GERICHT
Die Gerichtstätigkeit erstreckt sich hauptsächlich auf Ehenichtigkeitsverfahren. In D
Willkommen beim Bischöflichen Offizialat Münster!
Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie geschieden sind und erneut heiraten möchten. Denn das ist in der katholischen Kirche nicht ohne weiteres möglich.