Mängel in der Ehefähigkeit
Es liegt auf der Hand, dass nicht jeder Mensch jeden anderen heiraten kann. Dazu gibt es im staatlichen wie im kirchlichen Recht Regelungen, die sich teilweise entsprechen. So können z.B. Eltern keines ihrer Kinder heiraten, Geschwister können kein Ehepaar werden. Innerhalb der katholischen Kirche gilt zudem, dass ein Mann nur mit einer Frau bzw. eine Frau nur mit einem Mann eine Ehe schließen kann. Es gibt jedoch noch einige weitere Bestimmungen im Kirchenrecht, die für die ganze Weltkirche gelten und anderen Gesichtspunkten folgen als die staatlichen Normen.
Eine Person muss im natürlichen Sinne ehefähig sein, um gültig heiraten zu können (dazu hier), aber es gibt auch rechtliche Grenzen der Ehefähigkeit (dazu hier).