Mängel im Ehewillen

Im weltlichen Recht kommt eine Ehe dadurch zustande, dass die Partner vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. In der Kirche kommt sie dadurch zustande, dass sie das wirklich wollen und nicht nur erklären. Diese Forderung – das sogenannte Konsensprinzip – ist entstanden, um die Entscheidung zur Ehe den Brautleuten allein zuzuschreiben, nicht ihren Familien. Und da die kirchliche Ehe in aller Regel auch ein Sakrament ist, ist der Wille beider Partner (und nur dieser Partner), dieses Sakrament zu empfangen, unerlässlich. Das kirchliche Recht formuliert daher:

"Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; dieser Konsens kann durch keine menschliche Macht ersetzt werden" (can. 1057 § 1 CIC).

Dieses Konsensprinzip hat gravierende Folgen. Ausschlaggebend für die Gültigkeit der Ehe ist nicht, was die Brautleute vor dem Priester gesagt haben, sondern was sie gewollt haben. Zur Verdeutlichung: Kein Bräutigam wird bei der Trauung auf die Frage, ob er seiner Braut die Treue halten wolle, mit "Nein" antworten. Dennoch kann es sein, dass er nicht treu sein will! Und auf dieses Wollen kommt es für die Gültigkeit der Ehe an.

Der genannte Konsens meint zweierlei:

 

 

 

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