Anhörung

Die Anhörung, auch als gerichtliche Vernehmung bezeichnet, ist eine Befragung beider Parteien (je für sich, ohne dass sie sich begegnen) und der Zeugen durch einen Beauftragten des Offizialats. Die Parteien werden in der Regel im Offizialat selbst angehört, die Zeugen meistens in der Nähe ihres Wohnortes. Anwesend sind der vernehmende Beauftragte (Vernehmungsrichter) und eine Schreibkraft für das Protokoll. Der Ehebandverteidiger darf anwesend sein, muss es aber nicht. Eine Partei kann sich von ihrem Anwalt begleiten lassen. Andere Personen sind nicht dabei; das Protokoll kann eventuell durch eine Tonaufzeichnung ersetzt werden. Dann wird die schriftliche Fassung später zum Unterschreiben zugeschickt.

Die Anhörung der Parteien kann mehrere Stunden dauern, je nach Fragestellung des Prozesses, die der Zeugen bis zu eineinhalb Stunden.

Kontakt

Bischöfliches Offizialat
Horsteberg 11 (am Dom)
48143 Münster

Postfach 48135 Münster

(Geschäftszimmer)
Telefon: 0251 495-6022
Telefax: 0251 495-6020

offizialat@bistum-muenster.de

Logo Bistum Münster