Hier werden Begriffe erklärt, die auf den einzelnen Seiten verwendet werden.
Annullierungsverfahren
Ehenichtigkeitsverfahren
Auflösung der Ehe
Beendigung einer kirchenrechtlich gültigen, aber nicht unauflöslichen Ehe durch Entscheid des Papstes
Bistum
Die von einem Diözesanbischof geleitete Gemeinschaft von Gläubigen, die in einem territorial definierten Bereich wohnen. Das Bistum, das auch Diözese heißt, ist in Pfarreien unterteilt. Mehrere Bistümer bilden eine Kirchenprovinz (Metropolie). Ihr Leiter ist Erzbischof. Sein Gericht ist in der Regel Berufungsgericht gegenüber den Diözesangerichten.
Dikasterium
Behörde der päpstlichen Kirchenverwaltung (hießen früher Kongregationen). Das Dikasterium für den Glauben behandelt Fälle von → nicht-sakramentalen, das Dikasterium für die Sakramente Fälle von → nicht vollzogenen Ehen.
Diözese
Bistum
Dispens
Genehmigung, eine Ehe trotz eines bestehenden Ehehindernisses zu schließen (z.B. eine Ehe zwischen einem katholischen und einem ungetauften Partner).
Ehebandverteidiger
Amtsperson am kirchlichen Gericht, die die Aufgabe hat, in → Ehenichtigkeitsverfahren und Verfahren zur → Auflösung einer Ehe für den Erhalt der Ehe zu argumentieren.
Kirchliche Ehe
Eine Ehe, die nach kirchlichem Recht für gültig gehalten wird. Damit ist der Unterschied zur staatlichen Ehe gemeint, über deren Gültigkeit und Bestehen die Kirche keine Macht hat und worüber hier nicht gehandelt wird. „Kirchliche Ehe“ ist in diesem Sinne das, was als religiöse Wirklichkeit über die staatliche Ehe hinausgeht und für das kirchliche Recht von Bedeutung ist. Die „kirchliche Ehe“ kann durch eine Trauung in der katholischen Kirche geschlossen sein oder auch (als konfessionsverschiedene Ehe mit dann notwendiger kirchlicher Erlaubnis) vor dem Standesbeamten. Eine zwischen evangelischen Christen auf dem Standesamt geschlossene Ehe ist in diesem Sinne ebenfalls „kirchliche Ehe“.
Ehenichtigkeitsverfahren
(auch: Annullierungsverfahren) = kirchengerichtlicher Prozess, in dem geprüft wird, ob eine Ehe nach kirchlichem Recht gültig zustande gekommen ist.
nichtsakramentale Ehe→ Privilegium paulinum, Privilegium petrinum
Privilegium paulinum = Wenn eine Ehe zwischen ungetauften Partnern geschlossen worden ist und einer von ihnen sich taufen lässt, dann kann dieser eine andere Ehe eingehen, wenn der erste Partner das friedliche Zusammenleben verweigert. Näheres hier.
Privilegium petrinum = Solange nicht beide Partner einer Ehe getauft worden sind, kann sie durch den Papst aufgelöst werden.
nichtvollzogene Ehe→ Vollzug der Ehe
Erster Geschlechtsverkehr zwischen den Partnern einer kirchenrechtlich gültigen Ehe nach der (kirchlichen) Hochzeit.
Offizialat, Bischöfliches oder Erzbischöfliches
Das kirchliches Gericht eines Bistums oder eines Erzbistums.
Ordinarius
Mit diesem Begriff wird der Diözesanbischof erfasst und sein Generalvikar sowie dessen Stellvertreter. Der Ordinarius ist Funktionsträger der kirchlichen Verwaltung, nicht des kirchlichen Gerichtes. Er erteilt z.B. die Erlaubnis, eine neue Ehe einzugehen, wenn die Voraussetzungen des sogen. → Privilegium paulinum vorliegen.
Ostkirchen
Kirchen mit eigenem Ritus und eigenem Recht, die teilweise mit der lateinischen Kirche verbunden sind
Prozessfrage
Frage nach der Gültigkeit einer Ehe. Sie lautet: "Steht es fest, dass die Ehe zwischen X und Y nichtig ist wegen …..?" Wenn die Prozessfrage im → Ehenichtigkeitsverfahren festgelegt wird, wird der geprüfte Grund für die Ungültigkeit der Ehe in dieser Frage genannt.
Religionsverschiedenheit
Ehe zwischen einem Katholiken und einem nichtkatholisch Getauften (→ Privilegium petrinum)
Römische Rota
Ein päpstliches Gericht, das in zweiter oder dritter Instanz → Ehenichtigkeitsverfahren behandelt.
Sakramentalität der Ehe
Charakteristik einer gültigen Ehe zwischen zwei getauften Partnern.
Unauflöslichkeit der Ehe
Eine Eigenschaft der Ehe zwischen Christen, die geschlechtlich vollzogen ist (→ Vollzug der Ehe). Unauflöslichkeit bedeutet, dass keine menschliche Macht eine solche Ehe rechtlich beenden kann, weder die Partner noch die Kirche. Es kann lediglich geprüft werden, ob eine vollzogene Ehe zwischen Christen rechtlich gültig ist
Unierte Kirchen
Kirchen des Ostens, die ein eigenes Recht und einen eigenen Ritus haben, die aber mit Rom und der lateinischen Kirche verbunden und somit katholisch sind. Für die ukrainische-unierte Kirche gibt es in München einen Exarchen (→ Ordinarius). Die anderen unierten Ostkirchen haben in Deutschland keinen eigenen Hierarchen (→ Ordinarius), deshalb sind für diese die lateinischen Diözesangerichte zuständig.
Urteil, positives oder negatives
Entscheidung im → Ehenichtigkeitsverfahren, wobei ein positives Urteil die Feststellung meint, dass die geprüfte Ehe nichtig ist, ein negatives dagegen sagt, dass eine Nichtigkeit nicht feststeht.