Das katholische Eherecht

Nach Auffassung der katholischen Kirche ist die Ehe in Gottes Schöpfung grundgelegt. Sie ist ein Bund zwischen Mann und Frau, dessen Wesenseigenschaften die dauerhafte Zusage und die Treue sind. Die Ehe ist zudem der Raum, Kindern das Leben zu schenken und sie im Glauben zu erziehen. Nach Lehre der Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Das Sakrament spenden sich die Partner gegenseitig vor Gott und vor Zeugen.

Die Kirche hat die Ehe nicht nur definiert, sondern auch umfänglich rechtlich geregelt. Dazu gehört die Erklärung der Eheleute in einer bestimmten Form, der notwendige Wille und die Fähigkeit zum Abschluss und zur Führung einer Ehe. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Ehewille in Freiheit und eigener Verantwortung abgegeben wird, der Eheschließung kein trennendes Hindernis entgegensteht und kein Irrtum oder eine Bedingung, die sich auf die Zukunft bezieht, den Willen bestimmt. Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite “Ehelehre und Eherecht in der katholischen Kirche”.

Die Ehelehre ist durchaus nicht starr, sondern nimmt ein wandelndes Verständnis und neue Erkenntnisse in den Humanwissenschaften durchaus war. Das zweite Vatikanische Konzil und das Gesetzbuch von 1983 haben dem Rechnung getragen. Aber es bleibt festzuhalten, eine gültig geschlossene Ehe unter Getauften ist sakramental und unauflöslich. 

Wir wissen alle, dass Ehen scheitern können. Trennung und Scheidung sind in der Gesellschaft eine Realität. Die Unauflöslichkeit der Ehe steht dem entgegen, hat aber die Kirche auch dazu gebracht, die Erfordernisse für eine gültige Eheschließung recht hochzusetzen.

Hier setzt die Arbeit der Offizialate an: in einem Ehenichtigkeitsverfahren wird überprüft, ob alle Anforderungen, die die Kirche an eine gültige Ehe stellt, auch erfüllt sind. In einem rechtlich geregelten Verfahren kann untersucht werden, ob Umstände, Willensmängel oder fehlende Fähigkeiten dazu führten, dass die als gültig angesehene Ehe für nichtig erklärt werden kann.