Klageschrift

In der Klageschrift, bei der man sich durch die Beraterin oder einen kirchlichen Anwalt helfen lassen kann, muss angegeben werden, um welche Ehe es geht – also wo und wann sie mit wem geschlossen worden ist –, wo die beiden Ehegatten wohnen, was der Grund für die Ungültigkeit der Ehe sein soll, wer die Tatsachen, die angeführt werden, bezeugen kann.

Die Klageschrift muss unterschrieben an das Bischöfliche Offizialat geschickt werden, das zuständig ist.

Kontakt

Bischöfliches Offizialat
Horsteberg 11 (am Dom)
48143 Münster

Postfach 48135 Münster

(Geschäftszimmer)
Telefon: 0251 495-6022
Telefax: 0251 495-6020

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