Beispiele für die Ungültigkeit von Ehen

Wenn man nach Scheidung einer gescheiterten Ehe eine andere kirchliche Ehe eingehen will, ist das nur möglich, wenn diese gescheiterte Ehe in den Augen der katholischen Kirche nicht gültig war. Andere Möglichkeiten siehe Eheauflösung.

Wer das feststellt und wie das geschieht, steht in Abschnitt Ehenichtigkeit. Und warum die Kirche nach der Gültigkeit der Ehe fragt und nicht einfach Ehen scheidet, steht in Abschnitt Ehelehre.

Eine Ehe kommt nach dem Recht der katholischen Kirche nur dann gültig zustande,

  • wenn beide Partner zur Ehe miteinander faktisch und rechtlich fähig sind,
  • wenn beide Partner die Ehe mit der gewählten Person wirklich wollen,
  • wenn die Ehe in der vorgeschriebenen Art und Weise geschlossen worden ist.

Gründe für die Ungültigkeit einer Ehe können gesucht werden

Wenn bei der (ersten) Heirat ein solcher Mangel bestand und dieser nachgewiesen werden kann, wird die Ehe für nichtig erklärt. Die Partner werden dann rechtlich als ledig behandelt, können also andere Partner heiraten.

Wie Mängel oder Fehler in der Ehefähigkeit, im Ehewillen oder in der Eheschließungsform aussehen können, die Grund für die Ungültigkeit der Ehe sind, wird nachfolgend knapp erklärt und mit ein oder zwei Beispielen anschaulich gemacht.

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