Voraussetzungen einer christlichen Ehe

Weil eine gültige Ehe nur dann unauflöslich ist, wenn sie sakramental und geschlechtlich vollzogen ist, kann sie aufgelöst werden, solange die Partner nach der gültigen Eheschließung keinen Geschlechtsverkehr miteinander hatten. Ob sie vorher sexuellen Umgang miteinander hatten, spielt für die Auflösbarkeit ihrer Ehe keine Rolle. Näheres zur Begründung im Abschnitt Ehelehre.

Ein junges Paar hat ein paar Jahre unverheiratet zusammengewohnt, dann standesamtlich geheiratet. Die Frau hat durch die Einnahme der "Pille" darauf geachtet, nicht schwanger zu werden, weil sie sich nicht sicher war, ob ihre Partnerschaft Bestand haben werde. Später haben die beiden kirchlich geheiratet, aber die Unsicherheiten der Frau sind nicht behoben worden. Weil ihr Arzt ihr abgeraten hatte, die Pille auf Dauer zu nehmen, sie aber Angst vor der Verantwortung für ein Kind hatte, hat sie ihrem Mann den ehelichen Verkehr gänzlich verweigert. Bald darauf haben sich beide getrennt und scheiden lassen. Als die Frau einen Mann kennen gelernt hat, bei dem sie sich sicher ist, dass sie mit ihm eine Familie gründen will, wendet sie sich an ihren Pfarrer, der sie zur Beratung zum Offizialat schickt.

Allein der Papst trifft die Entscheidung, ob die Ehe aufgelöst wird. Ein Verfahren im Bistum und eines bei der zuständigen römischen Kirchenbehörde bereiten diese Entscheidung vor. Näheres zum Verfahren hier.

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