Ehe zwischen zwei Ungetauften

Wenn eine zwischen Ungetauften geschlossene Ehe scheitert, weil nach der Taufe eines der beiden Partner der andere nicht mehr mit dem Getauften friedlich zusammenleben will, gibt die Kirche – sie folgt damit einer Aussage des Apostels Paulus, siehe Ehelehre – einer neuen Ehe des getauften Teils den Vorzug.

Konkret kann man sich das so vorstellen, dass zwei junge Leute in der ehemaligen DDR, beide ungetauft, geheiratet hatten, um rasch eine Wohnung zu bekommen. Die Ehe ist bald zerbrochen, die Frau hat einen katholischen Mann kennengelernt, dessen Glaube sie überzeugt, und sie hat sich taufen lassen. Eine Wiederherstellung ihrer zerbrochenen Ehe ist ausgeschlossen. Der Ordinarius der getauften Frau erteilt die Erlaubnis zur Ehe mit dem Katholiken.

Durch die neue Eheschließung, die der bischöflichen Genehmigung bedarf, wird die erste Ehe aufgelöst. Nähere Voraussetzungen lesen Sie hier.

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